Die Kanzlei hat die Zulassung
für alle Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG)
Erstkontakt
Sie treten zum ersten Mal mit uns in Kontakt?
Dann finden Sie hier die wichtigsten Grundlagen...
DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Am 1. Dezember fand der Stifterkongress NRW im Düsseldorfer Industrie-Club statt.
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Zivilrecht - Familienrecht
Zivilrecht
Seit der Verkündung des BGB am 24.8.1896 sind über 100 Jahre vergangen. In dieser Zeit sind Kriege und politische Wirren nicht in der Lage gewesen, das bestehende Regelwerk zu beseitigen.
Vielmehr konnte sich dieses Regelwerk als Gesamtkodifikation des bürgerlichen Rechts behaupten, da der Gesetzgeber – wenn auch zuweilen zögerlich – in der Lage war, das Regelwerk zeitgemäß anzupassen. So gibt es Antworten und löst Konflikte unserer Zivilgesellschaft im 21. Jahrhundert.
Schuldrecht
Hierzu gehören alle Vertragsverhältnisse inklusive Arbeitsrecht zwischen den Beteiligten einer Wirtschaftsgemeinschaft
- Miete / Pacht
- Maklerverträge
- Werk- / Dienstverträge (Arbeitsverträge-Kündigungen-Kündigungsschutz)
- Haftungsfragen
- Bürgschaft
- Darlehen
Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Verwandschaft oder Ehe verbundenen Personen
- Ehe / Scheidung
- Einvernehmliche Scheidung – ein Ausdruck verantwortlichen Handelns!
Diese Variante wird von immer mehr Ehepaaren bevorzugt. Zum einen führt diese Variante gegenüber der streitigen Scheidung zu 50 % Kosten- ersparnis, zum anderen ist die Scheidung vor dem Hintergrund der gesell- schaftlichen Wirklichkeit für viele Paare kein Grund mehr, sich nicht über die wesentlichen Punkte der Trennung zu einigen:
- Aufteilung des Hausrats
- Zuweisung der ehelichen Wohnung
- Ehegattenunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Umgangsrecht mit ehelichen Kindern
- Verantwortlichkeit für Schulden der Ehezeit
Die Möglichkeiten der Einigung werden durch die Kanzlei Krüger intensiv beraten, durch den Ansatz der Mediation, die durch anwaltlichen Rat die Einigkeit unter den Eheleuten herzustellen versucht, wird die einvernehmliche Scheidung immer häufiger möglich.
Familiengerichte begrüßen den Entschluss zur einvernehmlichen Scheidung, gilt es doch immer idealiter den Rechtsfrieden herzustellen, und "belohnen“ diese Variante der Scheidung mit einer zügigen Abarbeitung.
- Eheliches Güterrecht
- Unterhaltspflichten
- Sorgerecht für Kinder
- Vormundschaft / Betreuung / Pflegschaft
Erbrecht
Fortbestand des Eigentums im Wege der Rechtsnachfolge
- Rechtsstellung des Erben / Erbfolge
- Haftung des Erben
- Pflichtteil
- Steueroptimierte Testamentgestaltung
- Auflage / Vermächtnis
- Gemeinschaftliches Testament
- Testamentsvollstreckung
- Erbvertrag
- Nachlassabwicklung
Sachenrecht
- Eigentum – Miteigentum – Besitz
- Erbbaurecht
- Nießbrauch – Grunddienstbarkeiten
- Hypothek, Grund- und Rentenschuld

