Die Kanzlei hat die Zulassung
für alle Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG)
Erstkontakt
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Dann finden Sie hier die wichtigsten Grundlagen...
DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Am 1. Dezember fand der Stifterkongress NRW im Düsseldorfer Industrie-Club statt.
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Vereinsrecht - Verein und Verband
Haftung von Verein und Vorstand
Unterstützung durch die
Kanzlei Krüger
Die Kanzlei Krüger hat bundesweit (Berlin - Bonn - Hamburg - Stuttgart - Düsseldorf) im Jahre 2007 und wird wegen der großen Resonanz zusätzlich in 2008 den Vortrag im Rahmen das Seminar Die Rolle des Vorstandes halten mit den Gliederungspunkten:
- Der Vorstand und die Gremien
- Verantwortlichkeit der Gremienmitglieder
- Interne Gestaltungsfindung - Möglichkeiten durch die Satzung
- Vernetzung der Gremien
- Der Vorstand und der Geschäftsführer
- Geschäftsführervertrag
- Weisungsbefugnis
- Arbeitsrecht
- Rechtliche Grundlagen der Vorstandshaftung - Steuerhaftung
- Geschäftsfelder der Vorstandsarbeit
- Risiken und Verantwortlichkeiten
- Möglichkeiten der Haftungsreduzierung
Allein diese Gliederungspunkte wie extensiv die Haftung der Verantwortlichen - bis in das Privatvermögen - ausfallen kann.
In allen Phasen drohender Haftung
- Prüfung durch das Finanzamt der Vereinsfinanzen
- Anhörung vor Haftungsbescheid
- Haftungsbescheid
- Einspruch
- Aussetzung der Vollziehung
- Haftungsbescheid gegenüber den Mitgliedern des Vorstandes (private Haftung)
ist es unerlässlich sich kompetent vertreten zu lassen - die effektivste Maßnahme gegen mögliche Haftungsansprüche ist jedoch die Beratung zum richtigen Zeitpunkt - dieser ist im Idealfall der Zeitpunkt der Gründung des Vereins und spätestens der, der in der Planungsphase bestimmter besonderer Aktionen liegt - beispielhaft seien die "sensibelsten" Aktionsfelder aufgelistet:
- Entnahmen des Vorstandes: Der Vorstand will eine Vergütung vom Verein beanspruchen
- Konten außerhalb des Vereins, über die "zur Vereinfachung abgewickelt" wird
- Der Verein erzielt Einnahmen aus Leistung und Gegenleistung stellt jedoch Steuerbestätigungen (Spendenbescheinigung) aus
- Benefiz
- Sponsoring
- Verkauf merchandising
- Überlassung von Rechten
- Gegenleistung für Spenden
- Spende für Leistung des Vereins (z.B. Vermittlung von Aufträgen)
- Vergünstigungen für Spender
- Sachspenden
- Arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Geschäftsführer
- Haftungsverteilung innerhalb des Vorstandes
- Reduzierung der Haftung

