Spezialisierung
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Sonstiges
In Kooperation mit:
Juan Estrades & Asociados - Abogados, Palma de Mallorca
Bundesweit in Kooperation mit ausgesuchten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
© Frank Wiedemeier
Erstkontakt
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DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Nächster Stifterkongress NRW im Industrie-Club Düsseldorf
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Vereinsrecht - Verein und Verband
Bundesverbände und Landesverbände
Die Kanzlei Krüger betreut Bundes- und Landesverbände in der Gründungsphase und bei der täglichen Arbeit.
Der Inhaber, Dr. jur. Kay Krüger ist Vorstandsmitglied und Begründer des Bundesverbandes Deutscher Vereine & Verbände (siehe Bundesverband Vorstandsarbeit).
Gründung
Die Zahl der Vereine in Deutschland wächst stetig - viele gemeinnützige Organisationen bedürfen - wollen sie Ihre Kräfte zusammenbinden und kanalisieren - eine "Dachorganisation", die eine einheitliche Struktur zur Erreichung einheitlicher Ziele organisiert, befördert, aber auch kontrolliert.
Durch die Schaffung einer Organisation in Form eines Bundesverbandes oder Landesverbandes soll die Zweckverwirklichung, die alle Einheiten wie ein unsichtbares Band bereits zusammenhält, instrumentalisiert und institutionalisiert werden - die Steigerung der Effektivität Aller ist Zielvorgabe derartiger Umstrukturierung.
Dieses Ziel kann nur durch sorgsame Planung und im Bewusstsein möglicher Konflikte erreicht werden - typische Herausforderungen hierbei sind:
- Koordination von Zielvorgaben innerhalb des gemeinsamen Zwecks
- Umstrukturierung von Zuständigkeiten
- Vernetzung der Einheiten untereinander
- Vernetzung der Einheiten zur "Dachorganisation"
- Dezentrale Willensbildung oder
- Konzentrierte Willensbildung unter Wahrung gewachsener Autonomiestrukturen
- Koordination des Auftritts gegenüber der Öffentlichkeit in Bezug auf:
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Mitteleinwerbung (Fundraising)
- Internetdarstellung
- Kompetenzen und Verantwortlichkeiten
Diese organisatorischen Eckpunkte bestimmen nicht zuletzt die rechtlichen Fragestellungen wie:
- Haftung der Verantwortlichen
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen (Weisungsrecht - Fürsorgepflichten)
- Zivilrechtliche Beziehungen Dritten gegenüber
- Steuerpflicht insbesondere in den Bereichen wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb
Die Struktur der Landes- und Bundesverbände vermag hier erhebliche Verwaltungsvereinfachungen zu schaffen und so Verwaltungskosten insgesamt zu senken - die Delegation von Verantwortlichkeit an die "Dachorganisation" kann, sofern gewünscht, erhebliche Kräfte in den Einheiten freisetzen.



