Spezialisierung
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Sonstiges
In Kooperation mit:
Juan Estrades & Asociados - Abogados, Palma de Mallorca
Bundesweit in Kooperation mit ausgesuchten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
© Frank Wiedemeier
Erstkontakt
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Dann finden Sie hier die wichtigsten Grundlagen...
DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Nächster Stifterkongress NRW im Industrie-Club Düsseldorf
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Testament - Erbrecht
Testament und Steuern
Die häufigste Testamentsform - das Berliner Testament - gilt unter Fachleuten als steuerlicher "Sündenfall".
Es kommt bei der Einsetzung des Partners zum Alleinerben hier zur vollen erbschaft-steuerlichen Belastung, sofern die Steuerfreigrenzen überschritten sind. Wenn nun nach Ableben des Längstlebenden beispielsweise Kinder erben, kommt es erneut zur Erbschaftsteuer.
Diese Art "Doppelbesteuerung" eines Nachlasses führt zum unnötigen "Verzehr" des Nachlasses - der Finanzminister wird insofern keine Einwände haben - im Jahre 2006 betrug die Erbschaftsteuer in Deutschland 3,8 Milliarden Euro.
Die Kanzlei Krüger erarbeitet mit Ihnen als Mandant die steueroptimierte maßgeschneiderte Nachlassgestaltung unter Ausnutzung sämtlicher steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- Steuerfreigrenzen
- Versorgungsfreibeträge
- Schenkungen zu Lebzeiten
- Vorweggenommene Erbfolge
- Vor- und Nacherbschaft
- Steueroptimierte Abwandlungen etablierter Testamentsformen
- Schenkung auf den Todeszeitpunkt
- Vertrag zu Gunsten Dritter
- Übertragung auf Stiftungsformen
- Unternehmensstiftung
- Familienstiftung
- Doppelstiftung
- Gemeinnützige Stiftung
- Entnahmen zur Versorgung des Stifters und der Angehörigen
- Immobilienvermögen Ausland - Doppelbesteuerungsabkommen
Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen - Europarecht Konformität
Bis zum Jahre 2008 muss der Gesetzgeber die bisherigen Steuerprivilegien für Immobilien Erben beseitigen - bereits heute gilt es, den beabsichtigten Änderungen bei der Testamentsgestaltung Rechnung zu tragen.
Der Bewertung von Betriebsvermögen gem. § 12 Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz wird ebenfalls eine Novellierung erfahren - in Verbindung mit § 13 Abs. ErbStG gilt es auch hier, die Bewertungsfrage in die Testamentsgestaltung optimiert einzuarbeiten - das gleiche gilt für stille Reserven des Unternehmens.
Zusätzliches Potential bei der steueroptimierten Gestaltung ergibt sich im Wissen, um die Entwicklung des europäischen Erbrechts, durch die auch in Deutschland zu erreichendeEuroparecht Konformität - hier hat der Bundesfinanzhof eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.



