Die Kanzlei hat die Zulassung
für alle Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG)
Erstkontakt
Sie treten zum ersten Mal mit uns in Kontakt?
Dann finden Sie hier die wichtigsten Grundlagen...
DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Am 1. Dezember fand der Stifterkongress NRW im Düsseldorfer Industrie-Club statt.
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Service für Stiftungen
Die Kanzlei Krüger berät seit nunmehr 15 Jahren in allen stiftungsspezifischen Fragestellungen sämtlicher gemeinnütziger Zwecke der Abgabenordnung sowie nicht gemeinnützige Stiftungen.
Beraten werden:
- Unternehmen
- Unternehmer
- Privatpersonen – Erblasser (Gründung durch Testament)
- Stiftungen
- Öffentliche Hand
Arbeitsfelder:
- Gründung von Stiftungen
- unselbständige – treuhänderische – nichtrechtsfähige
- rechtsfähige Stiftungen in Zusammenarbeit mit den zust. Bezirksregierungen in ganz Deutschland
- Familienstiftungen
- Unternehmensträgerstiftungen
- Unternehmensnahe Stiftungen
- Bürgerstiftungen
- Gemeinschaftsstiftung
- Steuervorteile für Stifter (Stiftungsförderungsgesetz) für Unternehmen und Privatpersonen
- Mitarbeit im Vorstand von Stiftungen auf Wunsch der Stifter
- Satzungsgestaltung
- Kontakt zu Stiftungsaufsicht und Finanzamt
- Antragsverfahren auf Anerkennung vor der Stiftungsaufsicht und dem zuständigen Finanzamt
- Umwandlungen (z.B. öffentlich - rechtliche in privatrechtliche Stiftung), Satzungsänderungen
- Rechtsberatung von Stiftungen, Vorstandsmitgliedern und Stiftern
- Haftungsfragen
- Datenschutz
- Vertragsrecht für Stiftungen (Haftungsbegrenzung, Förderverträge, arbeitsrechtliche Anstellungsverträge, Geschäftsführerverträge)
- Förder- und Sponsorenverträge
- Berichtswesen
- Beratung Finanzmanagement von Stiftungen (Rücklagen, Stiftungsvermögen, Stiftungsmittel, Umschichtungsgewinne, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Zweckbetriebe)
- Arbeitsrecht für Stiftungen (Abmahnung, Kündigung, Abfindung)
- Rechts- und Organisationsberatung von Stiftungen, gemeinnützigen GmbHs und Vereine
- Testamentsberatung, Gestaltung des Nachlasses
- Nachlassabwicklung – Testamentsvollstreckung
- Erbrecht für Stifter (Pflichtteil, Vor- und Nacherbe, die Stiftung in der Erbschaftsplanung)
- Nachlassgestaltung
- Stiftungssteuerrecht
- Verhandlung mit potentiellen Treuhändern
- Vertragsgestaltung mit dem Treuhänder
- Fundraisingberatung (Treuhandstiftungen, Spendenakquisition, Mailings, Erbschaftsmarketing, Sponsoring, Benefiz)

