IT Recht

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Der Abmahnmissbrauch

Missbrauchsdefinition

Ein Rechtsmissbrauch liegt immer dann vor, wenn ein Recht zu einem anderen Zweck ausgeübt wird, als zu dem es von der Rechtsordnung vorgesehen wurde.

Problem

Der beherrschende Zweck ist nicht das Vorgehen gegen unlautere Wettbewerbshandlungen.

3 Fälle des Missbrauchs

  • Kostenerzielungsabsicht
    Der beherrschende Zweck ist nicht das Vorgehen gegen unlautere Wettbewerbshandlungen, sondern die Bereicherung durch den Ersatz der Aufwendungen. Deshalb wird oft auch ein völlig überzogener Streitwert angegeben, ohne eine vernünftige und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage.

  • Hinterhaltsmarken
    Eine Vielzahl von Marken wird eingetragen aber nicht benutzt.
    Oftmals gibt es nicht einmal ein Konzept für eine wirtschaftliche Nutzung der Marken.
    Die Marke wird nur geschützt um im Falle einer Verletzung gegen die dadurch entstandenen Rechte abzumahnen.

  • Individuelle Behinderung
    Maßnahmen, die sich ganz gezielt gegen einen oder mehrere bestimmte Wettbewerber richten und einen anderen Zweck verfolgen als die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs. Die Behinderung eines anderen steht im Vordergrund.