Die Kanzlei hat die Zulassung
für alle Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG)
Erstkontakt
Sie treten zum ersten Mal mit uns in Kontakt?
Dann finden Sie hier die wichtigsten Grundlagen...
DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Am 1. Dezember fand der Stifterkongress NRW im Düsseldorfer Industrie-Club statt.
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
IT Recht
Der Abmahnmissbrauch
Missbrauchsdefinition
Ein Rechtsmissbrauch liegt immer dann vor, wenn ein Recht zu einem anderen Zweck ausgeübt wird, als zu dem es von der Rechtsordnung vorgesehen wurde.
Problem
Der beherrschende Zweck ist nicht das Vorgehen gegen unlautere Wettbewerbshandlungen.
3 Fälle des Missbrauchs
Kostenerzielungsabsicht
Der beherrschende Zweck ist nicht das Vorgehen gegen unlautere Wettbewerbshandlungen, sondern die Bereicherung durch den Ersatz der Aufwendungen. Deshalb wird oft auch ein völlig überzogener Streitwert angegeben, ohne eine vernünftige und nachvollziehbare Berechnungsgrundlage.Hinterhaltsmarken
Eine Vielzahl von Marken wird eingetragen aber nicht benutzt.
Oftmals gibt es nicht einmal ein Konzept für eine wirtschaftliche Nutzung der Marken.
Die Marke wird nur geschützt um im Falle einer Verletzung gegen die dadurch entstandenen Rechte abzumahnen.Individuelle Behinderung
Maßnahmen, die sich ganz gezielt gegen einen oder mehrere bestimmte Wettbewerber richten und einen anderen Zweck verfolgen als die Verhinderung unlauteren Wettbewerbs. Die Behinderung eines anderen steht im Vordergrund.

