Spezialisierung
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Sonstiges
In Kooperation mit:
Juan Estrades & Asociados - Abogados, Palma de Mallorca
Bundesweit in Kooperation mit ausgesuchten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
© Frank Wiedemeier
Erstkontakt
Sie treten zum ersten Mal mit uns in Kontakt?
Dann finden Sie hier die wichtigsten Grundlagen...
DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Nächster Stifterkongress NRW im Industrie-Club Düsseldorf
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Fundraising
Methoden (ganzheitliches Konzept)
"Rund um Paket"
Einleitung
Die etablierten und neueste Fundraising Methoden und Strategien werden durch und unter Zuhilfenahme der Kanzlei Krüger im Auftrag von Stiftungen und Vereinen beraten.
Diese sind im Wesentlichen:
- Erbschaftsfundraising
- Internet
- Telefonfundraising
- Großspender Fundraising
- Events
- Gelder von anderen NPOs und deren Fördertöpfen
- Fernsehen/Radio
- Sponsoring
- Affinity Credit Card
- Patenschaften
- Firmenspenden
- Treuhandstiftungen
- Grabspenden
- Payroll Giving
- Bußgelder
- Charity Shops
- Benefiz Veranstaltungen
- Mitgliedsbeiträge
- Klassisches Mailing
- Kirchenkollekte
- Straßensammlung
- Haustürsammlung
- Öffentliche Zuschüsse
- Zweckgebundene Spenden
- Zustiftungen auch unter Auflagen
- Aufbau eines Fördervereins
- Aufbau einer Förderstiftung
- Zweckbetriebe
- Allgemein wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- Merchandising
- Europäische "Fördertöpfe"
Die Kanzlei Krüger analysiert mit dem Auftraggeber zunächst seine individuelle Ausgangssituation:
- Für Unternehmen, die ihre CSR (Corporate Social Responsibility) Aktivitäten etablieren wollen:
- Analyse der Aufgaben und Ziele des Firmen Engagements
- Analyse der hierauf abgestimmten Umsetzungsform
- Unterstützung bestimmter Förderprojekte unterschiedlicher NPOs und Einbindung in die Firmenaussage (Marketing)
- Findung des geeigneten NPO Partners, der in der Lage ist, die CSR Strategie umzusetzen
- Errichtung einer eigenen Stiftung zur Beförderung der Unternehmensphilosophie
- Für NPOs, die Unternehmen, Großspender und Förderer gewinnen wollen:
- Analyse, welcher Förderer zur NPO passt
- Analyse der steuerlichen Situation der NPO zur Findung des gemeinnützigkeitsrechtlich gebotenen Maßes von Sponsoringeinnahmen
- Beratung Struktur der internen Verwaltungsstruktur zur Gewährleistung professionellen Umgangs mit Spendern, Erblassern, Zustiftern, Großspendern und Sponsoren
- Beratung Steuern auf den Grundlagen gesetzlicher Vorgaben (Sponsoringerlass, Versteuerung von Sponsoreneinnahmen, Gestaltungsalternativen)
Je nach Auftrag setzt die Kanzlei Krüger das zuvor mit dem Mandanten abgestimmte Fundraising auch um, indem beispielsweise Sponsoren oder Erblasser gezielt angeschrieben und auch aufgesucht und beraten werden.
Die Zielperson ist letztlich ausschlaggebend für die jeweilig unterschiedliche Ansprache bei den Akquisitionsbemühungen - die meisten Fundraiser wenden sich auf die gleiche Art mit der gleichen Aussage an die unterschiedlichsten Förderer, diese Herangehensweise gilt es zu verfeinern.
Jeder potentielle Geldgeber will bereits in der Ansprache, ja in der ersten Kontaktaufnahme eine Entsprechung seiner individuellen Fördermotivationen erfahren.
Die Aufgaben und Ziele der NPO sind natürlich konstant, gleichwohl gilt es, den "Nerv" des Angesprochenen zu treffen.
Die folgende Übersicht will hierüber erste Informationen geben:
Die jeweiligen Steuervorteile sind grundsätzlich Teil der Akquisition (Erbschaftssteuer,
Steuerliche Geltendmachung von Spende Zustiftung und Treuhandstiftung).
| Ziel | Instrument | Argument |
|---|---|---|
| Privatperson | Spende |
|
| Privatperson | Zustiftung |
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| Privatperson | Treuhandstiftung |
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| Unternehmen | Spende |
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| Stiftungen | Spende - zweckgebunden - gemeinsame Förderung |
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| Öffentliche Mittel | Spende |
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| Bußgelder (nicht bescheinigungsfähig) |
|
In der Ansprache gilt es, dem Adressaten die unterschiedlichen Möglichkeiten darzustellen, den "Spendertyp" herauszufinden und die ideale Lösung vorzuschlagen - daneben muss die NPO in der Lage sein oder in die Lage versetzt werden, dem Förderer ein professionelles Gegenüber darzustellen (schnelle Reaktionszeiten, Entschlussfreudigkeit, interne zügige Willensbildung.



