Die Kanzlei hat die Zulassung
für alle Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG)
Erstkontakt
Sie treten zum ersten Mal mit uns in Kontakt?
Dann finden Sie hier die wichtigsten Grundlagen...
DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Am 1. Dezember fand der Stifterkongress NRW im Düsseldorfer Industrie-Club statt.
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Beratung von Unternehmen - CSR
Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge stellt sich als eine äußerst komplexe Herausforderung an Unternehmer und beratende Kanzlei dar, die Möglichkeiten der Umsetzung sind mannigfaltig, die Folgen der nicht oder unzureichend geregelten Nachfolge gewaltig.
Ungeplante Nachfolge führt häufig zur Stilllegung oder Insolvenz eines Unternehmens - im Jahre 2005 wurden 5.900 Unternehmen mit 33.500 Beschäftigten mangels Nachfolger stillgelegt.
Die Kanzlei Krüger hat sich durch Beratung zahlreicher mittelständischer Unternehmen bei ihrer Nachfolgeplanung einen Namen gemacht - die Kanzlei Krüger begleitet, berät und setzt die unterschiedlichen Phasen der geplanten Nachfolge.
Instrumente der geplanten Unternehmensnachfolge:
- Schenkung zu Lebzeiten unter Auflagen
- Unternehmertestament
- Familieninterne Nachfolge
- Unternehmensübergabe Verkauf - Verpachtung - Stiftung
- vorweggenommene Erbfolge - Versorgungsleistungen
Hier begleitet die Kanzlei Krüger:
- Unternehmenssicherung durch Verkauf
- Bestmögliche Vorbereitung des Verkaufs
- Vorauswahl von potentielle Käufern - MBI (Management-Buy-in) Interessenten
- Auswahl des Verhandlungspartners (Due Diligence)
- Verhandlungsführung zur Optimierung der Verkaufskonditionen
Die steuerlichen Folgen der Unternehmensveräußerung können den Ausschlag für die zu erarbeitende Lösung geben.
Die steuerlich relevanten Fragen, welche Rechtsform veräußert wird (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft und wer diese veräußert - Privatperson oder Kapitalgesellschaft - zeigt die unterschiedlichsten steuerlichen Konsequenzen.
Es ist zu prüfen, ob Vermögensumschichtungen zu Erbschaft- und/ oder Schenkungsteuervorteilen führen können.

