Unternehmensnachfolge

Beratung von Unternehmen - CSR

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge stellt sich als eine äußerst komplexe Herausforderung an Unternehmer und beratende Kanzlei dar, die Möglichkeiten der Umsetzung sind mannigfaltig, die Folgen der nicht oder unzureichend geregelten Nachfolge gewaltig.

Ungeplante Nachfolge führt häufig zur Stilllegung oder Insolvenz eines Unternehmens - im Jahre 2005 wurden 5.900 Unternehmen mit 33.500 Beschäftigten mangels Nachfolger stillgelegt.

Die Kanzlei Krüger hat sich durch Beratung zahlreicher mittelständischer Unternehmen bei ihrer Nachfolgeplanung einen Namen gemacht - die Kanzlei Krüger begleitet, berät und setzt die unterschiedlichen Phasen der geplanten Nachfolge.

Instrumente der geplanten Unternehmensnachfolge:

  1. Schenkung zu Lebzeiten unter Auflagen
  2. Unternehmertestament
  3. Familieninterne Nachfolge
  4. Unternehmensübergabe Verkauf - Verpachtung - Stiftung
  5. vorweggenommene Erbfolge - Versorgungsleistungen

Hier begleitet die Kanzlei Krüger:

  • Unternehmenssicherung durch Verkauf
    • Bestmögliche Vorbereitung des Verkaufs
    • Vorauswahl von potentielle Käufern - MBI (Management-Buy-in) Interessenten
    • Auswahl des Verhandlungspartners (Due Diligence)
    • Verhandlungsführung zur Optimierung der Verkaufskonditionen

Die steuerlichen Folgen der Unternehmensveräußerung können den Ausschlag für die zu erarbeitende Lösung geben.

Die steuerlich relevanten Fragen, welche Rechtsform veräußert wird (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft und wer diese veräußert - Privatperson oder Kapitalgesellschaft - zeigt die unterschiedlichsten steuerlichen Konsequenzen.

Es ist zu prüfen, ob Vermögensumschichtungen zu Erbschaft- und/ oder Schenkungsteuervorteilen führen können.