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für alle Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG)
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DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Am 1. Dezember fand der Stifterkongress NRW im Düsseldorfer Industrie-Club statt.
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Beratung von Unternehmen - CSR
CSR - Sponsoring
Situationsbeschreibung:
Unternehmen erkennen zunehmend den gemeinnützigen Bereich als für sie neues Terrain der Werbung und Profilierung.
Bekannte und aktuelle Beispiele für das Engagement von Unternehmen ist das der Ruhrgas zur Wiederherstellung des Bernsteinzimmers oder auch die Aktion der Firma Krombacher in Zusammenarbeit mit dem WWF für den Regenwald.
Über derlei direkte "Marketing Maßnahmen" hinaus nutzen Unternehmen Stiftungen, um im Bewusstsein der Öffentlichkeit, mithin ihrer Zielgruppe, nicht nur als gewinnorientierte Unternehmungen wahrgenommen zu werden, sondern auch auf ihr philanthropisches Wirken hinzuweisen - Bertelsmann Stiftung, Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe, Stiftungen des Bertelsmann Konzerns bzw. der Unternehmerfamilie Mohn.
Der vermeintlich altruistische Zweck ist sicherlich meistens mit der Erwartung verbunden, innerhalb der Zielgruppe das Ansehen des Unternehmens zu steigern und so quasi als Sekundäreffekt, den Umsatz und den Gewinn zu optimieren.
Es ist zu differenzieren, ob die Stiftung in einem Bereich tätig ist, der inhaltlich dem nahe kommt, was das Unternehmen hervorbringt (Beispiel: Schulbuchverlag errichtet Stiftung und verleiht Preise an Schulen, die in besonderer Weise pädagogisch wirken) oder ob die Stiftung inhaltlich zwar von einem Unternehmen errichtet wurde, jedoch in völlig anderen Kreisen tätig ist (Beispiel: Bertelsmann - Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe).
Zum Zwecke der Unternehmensprofilierung durch gemeinnütziges Engagement gewinnt das Sponsoring zunehmend an Bedeutung.
Statt eine unternehmensnahe Stiftung zu errichten, engagieren sich Unternehmen verstärkt durch Unterstützung von Stiftungen mit der Maßgabe hierfür von der Stiftung eine Gegenleistung, meist in Form von Werbeleistungen zu erhalten.
In beiden Bereichen - der Errichtung einer Stiftung durch ein Unternehmen und im Bereich des Sponsoring unterstützt die Kanzlei Krüger Unternehmen und gibt Richtlinien, Hinweise und Hilfestellungen an die Hand, um für ein Unternehmen jegliches Bemühen im gemeinnützigen Umfeld zu begleiten.
Die zielgerichtete Förderung durch zweckgebundene Spenden eines Unternehmens sollte zusätzlich begleitet werden.
Im Folgenden der skizzierte Ansatz tabellarisch kurz zusammengefasst:
| Bereich | Fragestellung | Leistung |
|---|---|---|
| Stiftungserrichtung durch ein Unternehmen |
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Das Leistungsangebot in Form von Vorträgen, Workshops und Sekundärliteratur sowie Software wird von der Kanzlei Krüger erarbeitet |
| Zweckgebundene Förderung |
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| Sponsoring |
s. zuvor - zusätzlich :
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Mögliche zusätzliche Erweiterung
Der Leistungskatalog könnte ergänzt werden durch:
- Vermittlungsleistungen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen,
- Projektauswahl im Auftrag von Unternehmen auf der Suche nach der "passenden" Förderung,
- Coaching von Mitarbeitern, die diesen Bereich betreuen.

