Die Kanzlei hat die Zulassung
für alle Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG)
Erstkontakt
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DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Am 1. Dezember fand der Stifterkongress NRW im Düsseldorfer Industrie-Club statt.
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung zeigt insofern Besonderheiten, als dass dem Mandanten oftmals nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte gedient ist. Es geht vielmehr um praktikable Lösungen, die die berufliche Zukunft des Mandanten nicht "verbauen", sondern möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.
Arbeitgeber haben oftmals das Interesse, einerseits ihr Problem durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen, andererseits sind sie bemüht, für ihre häufig langjährigen Mitarbeiter Lösungen zu finden, die beide Parteien als zufriedenstellend empfinden.
Hier gilt es, in Zusammenarbeit mit Betriebsräten, die unterschiedlichen Interessen zu eruieren, die rechtlichen Möglichkeiten zu quantifizieren und optimierte Lösungen zu finden, vorzuschlagen und notfalls "durchzukämpfen“.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich in 9 von 10 Fällen vermeiden, wenn bereits die Arbeitsverträge vor dem Hintergrund der kollidierenden Interessen ausgewogen gestaltet werden. Kündigungen erübrigen sich, wenn zunächst befristete Arbeitsverträge vereinbart werden. Ähnlicher Regelungsbedarf ergibt sich im Bereich von Wettbewerbsverboten, Konventionalstrafen, Verschwiegenheitspflichten, Kündigungsfristen, Schiedsgerichten, tarifvertraglichen Implikationen und Abfindungsvereinbarungen.

