Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche anwaltliche Beratung zeigt insofern Besonderheiten, als dass dem Mandanten oftmals nicht mit der Durchsetzung seiner Rechte gedient ist. Es geht vielmehr um praktikable Lösungen, die die berufliche Zukunft des Mandanten nicht "verbauen", sondern möglichst neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Arbeitgeber haben oftmals das Interesse, einerseits ihr Problem durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen, andererseits sind sie bemüht, für ihre häufig langjährigen Mitarbeiter Lösungen zu finden, die beide Parteien als zufriedenstellend empfinden.

Hier gilt es, in Zusammenarbeit mit Betriebsräten, die unterschiedlichen Interessen zu eruieren, die rechtlichen Möglichkeiten zu quantifizieren und optimierte Lösungen zu finden, vorzuschlagen und notfalls "durchzukämpfen“.

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen lassen sich in 9 von 10 Fällen vermeiden, wenn bereits die Arbeitsverträge vor dem Hintergrund der kollidierenden Interessen ausgewogen gestaltet werden. Kündigungen erübrigen sich, wenn zunächst befristete Arbeitsverträge vereinbart werden. Ähnlicher Regelungsbedarf ergibt sich im Bereich von Wettbewerbsverboten, Konventionalstrafen, Verschwiegenheitspflichten, Kündigungsfristen, Schiedsgerichten, tarifvertraglichen Implikationen und Abfindungsvereinbarungen.