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Juan Estrades & Asociados - Abogados, Palma de Mallorca
Bundesweit in Kooperation mit ausgesuchten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
© Frank Wiedemeier
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DIE STIFTUNG 03/09
Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung: Abschließende Bemerkungen
Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09 (PDF-Datei) ...
Buchveröffentlichung
Alljährlicher Stifterkongress
Nächster Stifterkongress NRW im Industrie-Club Düsseldorf
Medienberichte
Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger
Medienberichte
Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger
Veranstaltungshinweis
In Berlin sprach
Dr. jur. Kay Krüger beim
Fachgespräch Rechtsextremismus
zum Thema:
"Kommentar zur Idee einer Bundesstiftung aus juristischer Sicht".
Interview
"Kontinuität statt Vergänglichkeit"
Aktuelles
März 2007
Über die unabdingbare Notwendigkeit ein Testament zu verfassen
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. jur. Kay Krüger
Bis zum Jahre 2005 werden jährlich geschätzte 160 Milliarden vererbt, ab 2005 soll das Erbschaftsvolumen auf 230 Milliarden Euro jährlich anwachsen.
Die Erfahrung zeigt, dass ohne Testament oder bereits bei geringfügigen Fehlern in Testamenten oftmals langjährige Streitigkeiten und Prozesse, selbst in bislang harmonischen Familien, die Folge sind.
Passivität in der Nachfolgeplanung führt zu rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, die die Erben stark belasten können. Hier ist oftmals der Lebenspartner betroffen, der als Ehepartner mangels einer eindeutigen testamentarischen Verfügung teilweise langjährig in Streit mit den leiblichen Kindern gerät, wenn es um Zuteilung von Immobilien oder einer Firma geht oder um die einfache Frage, ob der Ehepartner da wohnen bleiben kann, wo er auch vor dem Versterben des Partners seinen Lebensmittelpunkt hatte.
Besondere Schwierigkeiten ergeben sich - ohne Abfassung eines Testamentes - wenn der Erblasser erneut geheiratet hat oder der Lebenspartner mit ihm nicht verheiratet war.
Ohne die Abfassung eines Testamentes gilt die gesetzliche Erbfolge, die dazu führen kann, dass Verwandte des Erblassers erben, die durch Testament von der Erbfolge hätten ausgeschlossen werden können.
Erben und Vererben darf kein Tabuthema sein - juristisch kompetente und problembewusste Beratung bedeutet Hilfestellung sowohl für diejenigen, die ein Vermögen strukturiert vererben möchten als auch die, die dieses ererben werden.
Aufgrund der komplexen Rechtsmaterie - Pflichtteile, Vermächtnisse, Auflagen, Versorgung des Partners, Fortführung eines Unternehmens, Unternehmensnachfolge, gemeinschaftliches Testament, Vor- und Nacherbschaft, Steueroptimiertes Vererben (Erb- und Schenkungssteuer), Erbverträge - ist zur Vermeidung erbrechtlicher Streitigkeiten eine fundierte Einzelfallberatung unverzichtbar.



